AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Altnetic Media Brikenda Morina und Sharon Uchenna Isienyi GbR, Ekkehardstraße 3, in 42105 Wuppertal.

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die  Altnetic Media Brikenda Morina und Sharon Uchenna Isienyi GbR (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) schließt.

(2) Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Auftragnehmer versichert, als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach § 1 HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Auftraggebers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

(5) Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.

(6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und diesen AGB nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer widersprochen wurden.

§2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Angebotsannahme erhält. Die Angebotsannahme kann formlos erfolgen.

(2) Durch den Auftraggeber inhaltlich veränderte Vertragsangebote gelten als neues Angebot des Auftraggebers, der Vertrag kommt dann erst durch Annahme durch den Auftragnehmer zu Stande.

§ 3 LEISTUNGSERBRINGUNG

(1) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Erbringung einer Dienstleistung und keinen Erfolg.

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch nicht.

(3) Wird für die Leistung des Auftragnehmers ein Zeitaufwand festgelegt, so stellt eine Abweichung hiervon nur dann einen Mangel der Leistung dar, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt.

(4) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer vorbereitende Vertragsleistungen wie Onboarding und Leadrecherche bereits vor Beginn der Vertragslaufzeit vornimmt.

§ 4 MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

(1) Obliegt dem Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung, so hat er diese 14 Tage nach Vertragsschluss zu erbringen. Erbringt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungshandlung trotz Fristsetzung durch den Auftragnehmer nicht, so ist dieser berechtigt, den Vertrag nach § 6 (5) dieser AGB zu kündigen. Die vereinbarte Vergütung muss der Auftraggeber dennoch in vollem Umfang erbringen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Mitwirkungshandlung des Auftraggebers zurückzuweisen, wenn diese für die Durchführung des Vertrages nicht geeignet ist. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mitwirkungshandlung nach Fristsetzung selbst vorzunehmen. Der Auftraggeber hat den Mehraufwand zu einem Stundensatz von 100,00 € netto zu vergüten.

(3) Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Daten, Inhalte oder sonstiges Material zur Verfügung, trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung hierfür. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Daten und Inhalte, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind oder er frei über sie verfügen kann. Es erfolgt eine Haftungsfreistellung nach § 9.

(4) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an den Auftragnehmer die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

§ 5 VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT

(1) Fälligkeit tritt mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ein, soweit nicht in der Rechnung eine abweichende Fälligkeit angegeben ist.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen und kann durch den Auftragnehmer mit Vertragsschluss verlangt werden. Ist eine monatliche Vergütung vereinbart, so ist diese monatlich im Voraus zu leisten.

(3) Die vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ist nicht abzubedingen, sollte der Auftraggeber keine weiteren Leistungen des Auftragnehmers wünschen, so bleibt dennoch der Anspruch auf Vergütung seitens des Auftragnehmers für die volle Laufzeit bestehen. Der Vertrag ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit immer nur zum Ende eines vollen Monats zu kündigen.

(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden tatsächlich geringer ist.

(4) Kommt der Auftraggeber mit einem Betrag in Höhe von

– mehr als 50 % bei einmaliger Pauschalvergütung
– der vereinbarten Vergütung für einen Monat bei Laufzeitverträgen
– mehr als 2 Raten bei vereinbarter Ratenzahlung mehr als 7 Tage in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern, ohne dass hiervon der Vergütungsanspruch berührt ist.

§ 6 VERTRAGSLAUFZEIT/KÜNDIGUNG

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt an dem im Angebot benannten Tag.

(2) Der Vertrag hat die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können frühestens mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats nach Ablauf von 6 Monaten gekündigt werden.

(3) Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit, läuft der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats gekündigt werden.

(4) Jede Kündigung bedarf der Textform. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Der Auftragnehmer ist insbesondere aus den folgenden Gründen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen:

  1. der Auftraggeber hat eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung trotz Fristsetzung nicht erbracht
  2. Der Auftraggeber kommt mit einem Betrag in Höhe von
    – mehr als 50 % bei einmaliger Pauschalvergütung
    – der vereinbarten Vergütung für einen Monat bei Laufzeitverträgen
    – mehr als 2 Raten bei vereinbarter Ratenzahlung mehr als 7 Tage in Verzug

(6) Wird der Vertrag durch den Auftragnehmer nach § 6 (5) dieser AGB beendet, so hat der Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung und bei Verträgen mit Festlaufzeit jeden vollen Monat, den der Vertrag vor Ende der vereinbarten Laufzeit beendet wird, einen pauschalierten Schadenersatz in voller Höhe der nächsten monatlichen Vergütung zu zahlen.

(7) Ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird mit Zugang der Kündigung fällig.

(8) Soweit nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ein pauschalierter Schadensersatz vorgesehen ist, steht es dem Auftraggeber frei, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden tatsächlich geringer ist.

§ 7 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(1) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Verbreitung, Veröffentlichung und Bearbeitung. Sollte dies zur Vertragsdurchführung erforderlich sein, so werden die vorstehenden Rechte auch über die Beendigung des Vertrages hinaus eingeräumt.

(2) Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung zur Nutzung seines Namens und Logos durch den Auftragnehmer online und offline als Referenz und räumt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Verbreitung, Veröffentlichung und Bearbeitung ein.

(3) Die vorgenannten Nutzungsrechte werden dem Auftragnehmer als einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht vom Auftraggeber eingeräumt.

(4) Sämtliche aufgrund des Vertrages und im Zusammenhang mit diesem geschaffenen Materialien und dem Auftrag zugrunde liegende Werke bzw Leistungen, entstehende oder entstandene bzw. erworbenen oder noch zu erwerbenden Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte stehen bereits mit ihrer Entstehung bzw ihrem Erwerb dem Auftragnehmer ausschließlich und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(5) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, die dieser für den Auftraggeber erstellt . Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(6) Die Einräumung der Nutzungsrechte, wie in Ziffer 5 beschrieben, steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Auftraggebers aus Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Auftragnehmer oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat, für Ansprüche und Rechte des Auftraggebers, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche des Auftraggebers aus dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers bei leichter oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der sozialen Netzwerke, in denen die Online-Stellenanzeige veröffentlicht ist. Ebenso wird eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers wegen anfänglicher Mängel ausgeschlossen. 

(4) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 9 HAFTUNGSFREISTELLUNG

(1) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Auftragsgebers geltend gemacht werden.

(2) Im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung die der Auftragnehmer aufgrund einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Auftragsgebers führt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie Dokumente und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für den Rechtsstreit erforderlich sind.

(3) Hat der Auftraggeber die Rechts- oder Pflichtverletzung zu vertreten, so hat er dem Auftragnehmer auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Anwaltskosten) zu ersetzen.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2)  Der Ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Auftragnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

Stand 12.05.2024